Ausschank & Jugendschutzgesetz
Wir nehmen den Jugendschutz ernst! Kein Ausschank von Alkohol und Tabak und verwandten Erzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren. Hier kommt das Steiermärkische Jugendgesetz zur Geltung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000626
Jeder Aussteller, der beim Event Alkohol ausschenkt, ist auch verpflichtet, dies zu kontrollieren. Rolling Pin übernimmt keine Haftung für die Nichteinhaltung.
Besucher*innen unter 18 Jahren werden mit einem eigenen Band gekennzeichnet.
